Die Geschäftsinhaltsversicherung oder auch Inventarversicherung zählt zu den elementaren Versicherungen, die ein Architekt und ein Ingenieur abschließen sollten. Sie deckt grundsätzlich Schäden an der Büroeinrichtung und an Arbeitsmaterialien ab und wird in der Regel zusammen mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Welchen Nutzen bringt das?
Individueller Schutz für das Architekten-/Ingenieursbüro
Die Geschäftsinhaltsversicherung kann individuell auf alle Berufsgruppen zugeschnitten werden. Für Architekten und Ingenieure bedeutet das vor allem, die technische Ausstattung wie beispielsweise teure moderne Planungssoftware und die damit verbundenen Entwürfe zu schützen.
Vor Abschluss der Versicherung sollte ein Architekt bzw. Ingenieur sich zunächst darüber Gedanken machen, welcher Schutz unter allen Umständen notwendig ist, da anderenfalls die Existenz bedroht wäre. Denn je nach Versicherungstarif ist es möglich, einzelne Schäden zusätzlich abzudecken.
Diese Schäden deckt die Geschäftsinhaltsversicherung ab
Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt zunächst Feuerschäden sowie die damit einhergehenden Schäden durch Verrußung ab. Ferner umfasst sie auch Leitungswasserschäden, die beispielsweise durch undichte Rohre entstehen und die Betriebseinrichtung durchnässen.
Darüber hinaus sind optional Unwetter- und Elementarschäden versichert. Nimmt das Gebäude durch einen Sturm Schaden und tritt daraufhin Regenwasser oder Hagel in die Räumlichkeiten ein, werden die entstandenen Schäden abgedeckt. Dasselbe gilt für Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmung und Schneelawinen.
Weitere Schadensursachen, die durch die Geschäftsinhaltsversicherung abgedeckt sind, sind Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Gestohlene Gegenstände werden ersetzt und etwaige entstandene Schäden an der Einrichtung behoben.
Bei den entstandenen Schäden wird vom Neuwert ausgegangen, der auch zur Ermittlung der Versicherungssumme zugrunde gelegt wird. Das bedeutet, dass Ersatz und Reparaturen bis zur Höhe des Neuwerts von der Versicherung übernommen werden.
Aufräum- und Abbruchkosten sowie diejenigen, die bei einer Umlagerung des Inventars entstehen, werden ebenfalls von der Versicherung abgedeckt.
Betriebsunterbrechungsversicherung für vollständigen Schutz
Zusätzlich zur Geschäftsinhaltsversicherung ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung erforderlich. Sie schützt die Existenz des Architekten bzw. Ingenieurs, indem sie Fixkosten und die entstandenen Umsatzeinbrüche in der Regel bis zu ein Jahr lang übernimmt. Diese Versicherung muss separat beantragt werden.