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Hanglage – Bauen unter besonderen Bedingungen

von | 19. Dez. 2022

Bauen am Hang erfordert flexible Planung und Ausführung und ist nicht in allen Fällen ratsam. Dennoch bieten derartige Baugrundstücke auch ein großes Potential an besonderen Perspektiven und Aussichten, weswegen sowohl das Bauen als auch das Bewohnen von Hanghäusern viel Freude machen kann. Wenn im Vorfeld genügend Informationen eingeholt wurden und das Grundstück eingehend begutachtet wurde, ist es durchaus möglich, solide Hanghäuser zu errichten. Wichtig ist, das Haus dem Hang anzupassen und nicht umgekehrt. Auf diese Weise wird das Gleichgewicht des Hanges gewahrt.

Wann eignet sich ein Hang zur Bebauung?

Bei der Auswahl des Grundstücks sollte unter anderem vor allem darauf geachtet werden, ob es sich um einen Nord- oder einen Südhang handelt. Häuser mit Nordhanglage bekommen in der Regel relativ wenig Sonne, was durch eine großzügige Fensterfront ausgeglichen werden muss. Entsprechend können auch nur eingeschränkt Photovoltaikanlagen eingesetzt werden. Dafür bietet die Nordseite einen besseren Schutz vor Witterungseinflüssen. Um genau einschätzten zu können, ob sich das Grundstück eignet, sollte es daher zu verschiedenen Tageszeiten aufgesucht werden.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Hang stabil genug ist, denn nicht alle Hänge eignen sich als Baugrundstück. Beispielsweise dann, wenn die Straße Risse aufweist, kann das ein Zeichen dafür sein, dass Erdschichten sich bewegen. Handelt es sich nicht um einen natürlichen Hang, sondern ist er aufgeschüttet, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Der Hang muss so stabil sein, dass er auch bei Regen- und Schneefällen nicht rutscht. Darüber hinaus gilt es, die Beschaffenheit des Felsens, sofern vorhanden, zu prüfen. Weist der Hang ein Gefälle von über 15 Prozent auf, sollte man vom Bau absehen, da ansonsten die Absicherungsmaßnahmen unverhältnismäßig teuer werden.

Höhenmessung und Grundstücksgutachten

Die Bauentscheidung sollte wegen der Besonderheiten der Hanglage nur nach einem eingehenden Grundstücksgutachten und einer Höhenmessung erfolgen. Bei der Höhenmessung geht es darum, sowohl die Höhe des Einschnitts in den Abhang vorzunehmen als auch die Höhe der Aufschüttung, die an der Talseite nötig ist. Auf dieser Grundlage lassen sich die Kostenkalkulationen vornehmen, die darüber entscheiden, ob ein Bau sinnvoll ist oder nicht.

Wichtig ist darüber hinaus das Baugrundgutachten, was die Bodenbeschaffenheit dokumentiert und das Bauvorgehen bestimmt. Ist der Untergrund beispielsweise besonders felsig, führt das zwar zu höheren Aushubkosten, die Absicherung während des Baus fällt dann aber geringer aus. Ein Gutachten gibt auch Aufschluss darüber, ob und welche Schichten Wasser führen und was in einem solchen Fall für Dränungsmaßnahmen getroffen werden müssen. Gerade für Gebäude in Hanglage muss die Gefahr durch Starkregen beachtet werden.

Maßnahmen während des Baus

Während des Baus ist Wasser ein wesentlicher Faktor, den es zu dezimieren gilt. Wasserführende Schichten; Oberflächenwasser wie Regen, das in die Baugrube läuft, sowie Grundwasser müssen vom Grundstück abgehalten werden. Dazu empfehlen sich beispielsweise die Abdichtung des Grundstücks sowie gegebenenfalls ein Pumpensumpf. Beim fertigen Gebäude stauen sich dann die herablaufenden Wassermengen, weswegen ebenfalls ein System zur Grundstücksentwässerung mitgeplant werden muss, das es regelmäßig zu warten gilt. Daher sollten vor Beginn ebenfalls alle Entwässerungsmöglichkeiten überprüft werden. Sind die Sicherungs- und Entwässerungsmaßnahmen nicht ausreichend, kann das unter anderem zur Folge haben, dass Nachbargrundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden, wofür dann der Bauherr haften muss.

Maßnahmen für eine stabile Hangbauweise sind unter anderem eine Unterkellerung oder der Stelzenbau, bei dem der Hang relativ unberührt unter dem Haus hindurch verläuft. Eine Split-Level-Bauweise ist allerdings ebenfalls in Erwägung zu ziehen. Hierbei werden die Etagen dem Hanggefälle angepasst, sodass sich Halbetagen ergeben, die durch kurze Treppen verbunden sind.

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