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Mitarbeiterwohnungen: Ein Architektenthema mit zwei spannenden Facetten

von | 25. Mrz. 2020

Das Thema „bezahlbares Wohnen“ ist schon so abgegriffen, dass man dazu eigentlich gar nichts mehr lesen will. Anders sieht es aus, wenn man das Thema etwas anders – enger – interpretiert; nämlich unter der Überschrift „Bezahlbares Wohnen über das Modell Mitarbeiterwohnung“. Das ist sehr wohl neu und sehr wohl spannend. Unter anderem deswegen, weil das Thema für Architektur- und Ingenieurbüros zwei Facetten hat: Sie können Mitarbeitern – erstens – selber Wohnungen vergünstigt zur Verfügung stellen und sich so als attraktiver Arbeitgeber etablieren. Und Sie können das Thema ‒ zweitens ‒ als Hebel zur Auftragsbeschaffung begreifen.

1. Verbilligte Überlassung einer Wohnung als steuerbegünstigtes Instrument zur Mitarbeiterbindung

Damit Ihr Planungsbüro für Ihre Mitarbeiter attraktiv ist und bleibt, können Sie ihnen auch Wohnraum unentgeltlich oder verbilligt überlassen. Dieser Sachbezug ist zwar prinzipiell steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Seit dem 01.01.2020 brauchen Sie aber unter bestimmten Voraussetzungen keinen geldwerten Vorteil mehr anzusetzen, wenn Sie Mitarbeitern eine Wohnung verbilligt überlassen.

Überlassung einer Wohnung heißt, dass Sie als Arbeitgeber nicht selbst Eigentümer der Wohnungen sein müssen. Es reicht, wenn Sie die Wohnung angemietet haben, oder wenn Ihnen die Wohnungen aufgrund von Belegungsrechten zur Verfügung stehen und Sie sie verbilligt an Mitarbeiter vermieten. Eine Wohnung ist eine geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Es müssen vorhanden sein eine Wasserver- und -entsorgung, eine Küche oder Kochgelegenheit und eine Toilette.

Verbilligte Überlassung heißt, dass Sie die Wohnungsmiete Ihrem Mitarbeiter nicht unentgeltlich überlassen dürfen. Dann wäre die Miete lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Damit Ihr Mitarbeiter den geldwerten Vorteil nicht mehr versteuern muss, müssen Sie als Arbeitgeber ein Entgelt von mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts verlangen.

2. Mitarbeiterwohnen als neues Marktsegment

Noch vor wenigen Jahren löste es Erstaunen aus, wenn die Rede auf die Bereitstellung von Wohnungen durch den Arbeitgeber kam. Inzwischen befassen sich immer mehr Unternehmen damit. Wohnen und Arbeiten zusammenzudenken, wird auch abseits der wirtschaftlichen Hotspots zu einem wichtigen Aspekt für Wirtschaft und kommunale Entwicklung.

Mitarbeiterwohnen hat sich damit von der Nische über den Trend zu einem etablierten Mittel moderner Unternehmens- und Personalpolitik entwickelt. Auch die Politik ist dabei, das zu erkennen und zu reagieren. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, das an einem Förderprogramm für Unternehmen arbeitet. Andere Bundesländer könnten zeitnah folgen. Mitarbeiterwohnen taucht darüber hinaus immer häufiger in kommunalen Wohnungskonzepten und Vergabeverfahren auf. Den Modellen sind schier keine Grenzen gesetzt.

Der Aufwand, den das Mitarbeiterwohnen für Unternehmen mit sich bringt, können Sie als Planer durch kompetente Planung und passende Realisierungsmodelle auf ein höchst erträgliches Maß reduzieren. Das lehren auch die ersten Modelle, die in der Praxis umgesetzt worden sind.

Mehr Informationen zum Thema Mitarbeiterwohnen finden Sie hier: https://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/5/0/0/9/3/214217.pdf

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