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Der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht

von | 3. Feb. 2022

Wer seine Haftpflicht als Beratender Ingenieur oder Architekt versichern will, stolpert mitunter über eine verwirrende Begriffsvielfalt. Da gibt es nicht nur die Berufshaftpflicht, sondern auch noch eine Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungen sind wichtig, denn sie decken zum Teil ganz unterschiedliche Risiken ab. Was Ingenieurbüros und Freiberufler wann brauchen:

Die Berufshaftpflicht-Versicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken bestimmter Berufe ab: bei Ärzten Behandlungsfehler, bei Rechtsanwälten und Steuerberatern Beratungsfehler usw. Für diese Gruppen ist Versicherungsschutz sogar gesetzlich vorgeschrieben. Auch Architekten und Ingenieuren ist die Berufshaftpflichtversicherung ein Begriff, denn sie ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufskammer.

Was genau eine Berufshaftpflichtversicherung umfasst, ist nicht einheitlich definiert, denn es hängt vor allem von der versicherten Tätigkeit ab. Schließen Rechtsanwälte eine Berufshaftpflichtversicherung ab, handelt es sich oft um eine reine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Als Berater liegt für sie das größte Risiko in rein finanziellen Schäden, die entstehen können, wenn sie Mandanten eine falsche Auskunft erteilen.

Auch Architekten, Bau- oder Fachingenieure können Vermögensschäden verursachen. Zum Beispiel wenn sie einen fehlerhaften Energieausweis ausstellen und der Hausbesitzer dadurch beim Verkauf einen schlechteren Preis erzielt. Oder wenn ein Planer Mengen falsch berechnet, was zu überhöhten Materialkosten führt.

Typische Berufshaftpflicht-Schäden bei Ingenieuren und Architekten

Im Unterschied zu Rechtsanwälten wiegen im Berufsalltag von Ingenieuren Sach- und Personenschäden deutlich schwerer:

  • Da ist etwa die falsch berechnete Tiefgaragenzufahrt, die nachträglich verbreitert werden muss.
  • Oder der Keller, der aufgrund eines Planungsfehlers unzureichend abgedichtet wurde und nach einem Wassereinbruch aufwendig saniert werden muss.
  • Personenschäden – etwa durch Unfälle oder Schadstoffe – treten seltener als Sachschäden auf, können aber extrem teuer werden.

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure deckt sämtliche Schäden ab, die durch die berufliche Tätigkeit des Freiberuflers bzw. des Ingenieurbüros entstehen können: Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Vorsicht ist geboten bei Billigangeboten, die eine Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Betriebshaftpflichtversicherung kombinieren. Diese werben gern damit, für wenig Geld alle drei Schadensarten abzudecken. Personen- und Sachschäden sind damit jedoch nur unzureichend versichert, nämlich nur bei Unfällen im betrieblichen Umfeld („Betriebshaftpflicht“). NICHT versichert sind sämtliche Sach- und Personenschäden, die als Folge mangelhafter Leistungen auftreten (sprich: die besonders häufigen Gebäudeschäden).

Unterschied zur Betriebshaftpflicht-Versicherung

Im Gegensatz dazu umfasst die Betriebshaftpflicht ausschließlich Sach- und Personenschäden (sowie deren finanzielle Folgeschäden). Das ist jedoch nicht der einzige Unterschied zwischen der Berufshaftpflicht und der Betriebshaftpflicht.

Kurz gesagt sichert die Berufshaftpflichtversicherung Schäden ab, die durch mangelhafte (berufstypische) Leistungen entstehen können.

Die Betriebshaftpflicht versichert dagegen das Betriebsstätten-Risiko sowie Schäden, die unmittelbar während der beruflichen Tätigkeit auftreten. Sie wird auch Bürohaftpflicht genannt.

Betriebshaftpflicht bei Ingenieurbüros

Einige Fallbeispiele für die Betriebshaftpflicht:

  • Ein Architekt beschädigt bei einer Planungsbesprechung versehentlich den Laptop eines Projektpartners.
  • Im Ingenieurbüro stolpert ein Besucher über ein lose herumliegendes Kabel und bricht sich beim Sturz das Handgelenk.
  • Ein Vermessungsingenieur beschädigt vor Ort beim Kunden auf der Suche nach einem Grenzstein ein Kabel.
  • Durch die Unachtsamkeit eines Mitarbeiters bricht im Büro ein Brand aus. Die gemieteten Büroräume müssen anschließend saniert werden.

Anhand dieser Beispiele können Architektur- und Ingenieurbüros bereits erahnen, dass eine reine Betriebshaftpflichtversicherung für sie nicht ausreichend ist. Sie lässt gerade die berufstypischen Risiken außer Acht: Schäden, die durch mangelhafte Planungen, Messungen oder Berechnungen, unzureichende Bauüberwachung oder Beratung entstehen. Diese sind nur durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Da die Abgrenzung zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht nicht immer einfach ist und beide existenzielle Risiken absichern, beinhalten gute Berufshaftpflichtversicherungen immer auch die Leistungen der Betriebshaftpflicht. Ingenieure müssen die beiden Versicherungen nicht separat abschließen, sondern sind mit einem Vertrag umfassend gegen Haftpflichtansprüche abgesichert.

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