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Deckungssumme der Architektenhaftpflicht erhöhen – Die günstigsten Möglichkeiten

von | 9. Aug. 2022

Manche Bauvorhaben erfordern einen höheren Versicherungsschutz als andere – mit der Folge, dass eine höhere Deckungssumme bei der Architektenhaftpflicht notwendig ist. Da ist zum Beispiel das Architekturbüro, das sich um ein komplexes Sanierungsprojekt bewirbt und dem Auftraggeber hierfür eine bestimmte Versicherungssumme nachweisen muss. Der Fachplaner, der die TGA-Planung für ein Krankenhaus übernehmen möchte, ein risikoreiches Projekt mit hoher Bausumme. Oder der Bauingenieur, der mit einer ARGE die Planung einer großen Wohnanlage stemmen will.

Reicht der Schutz der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nicht aus, haben Architekten und Ingenieure verschiedene Möglichkeiten. Welche davon wirtschaftlich am sinnvollsten ist, um die notwendige Deckungssumme zu erreichen, ist individuell verschieden. Professionelle Beratung lohnt sich in jedem Fall:

1. Deckungssumme der Jahresversicherung erhöhen

Die bestehende Architektenhaftpflicht-Versicherung lässt sich meist schnell und unkompliziert aufstocken. Dies ist vor allem bei Verhandlungsverfahren oder Wettbewerben von Vorteil, bei denen eine bestimmte Deckungssumme gefordert wird. Hierfür kann der Planer zunächst eine Bestätigung beim Versicherer einholen, dass dieser im Fall einer Auftragserteilung die Versicherungssumme erhöht. Erhält ein anderes Büro den Zuschlag, muss er den laufenden Vertrag gar nicht erst ändern.

Erhöhen Architekten, Ingenieure oder Fachplaner den Schutz ihrer laufenden Berufshaftpflichtversicherung, gilt dieser für alle Projekte, die sie ab diesem Zeitpunkt bearbeiten. Dies kann die Beitragskosten unnötig verteuern. Zur Neuberechnung wird der gesamte Umsatz des Büros herangezogen – selbst wenn für die meisten Projekte die bisherige, niedrigere Deckungssumme ausreichen würde.

Die Deckungssumme der Jahresversicherung zu erhöhen empfiehlt sich vor allem:

  • als Option für Verhandlungsverfahren und Wettbewerbe,
  • wenn das Planungsbüro einen erheblichen Anteil seines (künftigen) Umsatzes mit dem neuen komplexen Projekt erwirtschaftet oder
  • auch für weitere Projekte eine höhere Versicherungssumme sinnvoll erscheint.

2. Objektversicherung abschließen

In manchen Fällen ist es günstiger, eine separate Objektversicherung (projektbezogene Versicherung) abzuschließen, statt die laufende Architektenhaftpflicht-Versicherung aufzustocken. Die Umsätze mit diesem Planungsvorhaben lassen dann nämlich aus der Jahresversicherung herausnehmen. Dadurch sinkt deren Beitrag meist oder erhöht sich zumindest nicht. Die höhere Deckungssumme gilt nur für die Objektversicherung, der Schutz für alle anderen Projekte bleibt so wie bisher. Alle Aufträge sind somit bedarfsgerecht versichert.

Eine Objektversicherung hat den Nachteil, dass der Versicherer dieses Bauvorhaben sehr genau prüft. Der Architekt oder die Ingenieurin muss hierfür etliche Fragebögen ausfüllen und Projektinformationen liefern. Außerdem fällt der Mindestbeitrag recht hoch aus, da keine Risikostreuung möglich ist (denn im Gegensatz zur Jahresversicherung wird nur ein einziges Objekt versichert).

Diese Variante empfiehlt sich vor allem, wenn:

  • das Planungsbüro für den Großteil seiner übrigen Aufträge eine deutlich niedrigere Deckungssumme benötigt, oder
  • ein Generalplaner oder eine ARGE das Projekt bearbeitet – denn mit einer Objektversicherung profitieren alle Planungsbeteiligten von einheitlichem Versicherungsschutz und die Kosten können anteilig umgelegt werden.

3. Anschlussversicherung abschließen

Eine noch wenig bekannte Möglichkeit, eine höhere Deckungssumme zu erreichen, stellt die sogenannte Exzedentenversicherung für Architekten und Ingenieure dar. Diese sichert nur das Risiko ab, das über die Deckung der Jahresversicherung hinausgeht. Statt die Jahresversicherung zu ersetzen, kommt sie als zusätzlicher Schutz „oben drauf“.

Ein Beispiel: Die laufende Architektenhaftpflicht-Versicherung sichert ein Ingenieurbüro bis zu 1 Mio. Euro pro Schadensfall ab. Für ein Brückenbauprojekt schließt es eine Anschlussversicherung über 2,5 Mio. Euro ab. Jahre später muss das Büro für einen Schaden in Höhe von 1.380.000 Euro haften. Davon zahlt die Jahresversicherung 1 Mio. Euro, die Exzedentenversicherung übernimmt die restlichen 380.000 Euro.

Eine solche Anschlussversicherung ist oft preisgünstig, da sie bei niedrigen Schadenssummen gar nicht zum Einsatz kommt. Allerdings bieten nicht alle Gesellschaften diese Variante an. Zudem ist im Fall des Falles die Schadenabwicklung deutlich komplizierter, wenn zwei verschiedene Versicherer involviert sind.

Diese Variante empfiehlt sich daher vor allem, wenn:

  • Berufshaftpflicht- und Anschlussversicherung über denselben Versicherer laufen.

Fazit Architektenhaftpflicht und Deckungssumme

Ob die Versicherungssummen hoch genug sind, zeigt sich erst im Schadensfall. Architekten, Ingenieure und Fachplaner sind daher gut beraten, gerade bei größeren und komplexen Aufträgen ihren bestehenden Versicherungsschutz zu hinterfragen. Wie sie Deckungssumme bei der Architektenhaftpflicht am besten erhöhen, hängt jeweils vom Einzelfall ab. Langfristig gesehen bietet eine Erhöhung der durchlaufenden Berufshaftpflichtversicherung den besten Schutz, weil sie für sämtliche Projekte gilt. (Mehr zum Thema: Welche Deckungssumme benötigen Architekten und Ingenieure?)

Übrigens: Eine höhere Versicherungssumme muss nicht zwangsläufig zu höheren Beitragskosten führen. Bei der Architektenhaftpflicht-Versicherung lässt sich oft mit einem Wechsel des Versicherers verbesserter Schutz zu ähnlichen Beiträgen erreichen, da bei den Anbietern unterschiedliche Umsatz-/Tarif-Staffelungen gelten. In jedem Fall kann ein Fachmakler unabhängig zu den verschiedenen Möglichkeiten beraten und die jeweils günstigsten Lösungen ermitteln.

Wir beraten Sie gern bei Fragen zur Architektenhaftpflicht-Versicherung und möglichen Deckungssummen. Kontaktieren Sie uns oder nutzen Sie unseren Online-Tarifvergleich.

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