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Vertragsanbahnung im Nach-Mindestsatz-Zeitalter

von | 4. Dez. 2019

Verbindliche Mindestsätze der HOAI kommen nicht wieder Wird sich die Vertragsanbahnung arg verändern?

Die Bundesregierung wird nicht versuchen, die Mindestsätze der HOAI als verbindliche Honoraruntergrenze zu „reaktivieren“. Sie wird kein „Fachplanergesetz“ auf den Weg bringen, um so die vom EuGH beklagte Inkohärenz zu beseitigen. Das ist nach der Herbsttagung des AHO vom 19.11., in dem sich 42 Ingenieur- und Architektenorganisationen zusammengeschlossen haben, um die Honorar- und Wettbewerbsinteressen von Ingenieuren und Architekten zu vertreten, offiziell. Ein Grund dafür ist, dass es zu lange dauert, bis ein „Fachplanergesetz“ auf den Weg gebracht werden kann, das es nur Architekten und  Ingenieuren (bzw. anderen Berufen mit nachgewiesener Qualifikation) erlaubt, Gebäude oder Bauwerke zu planen. Das EuGH-Urteil muss aber innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.

Dass die verbindlichen Mindestsätze endgültig Geschichte sind, wird man vor allem bei der Bundesarchitektenkammer nicht gerne hören. Die Aufbruchstimmung vom Deutschen Architektentag am 29. September 2019, wo man der festen Meinung war, es könne der Bundesregierung gelingen, einen gesetzlichen Rahmen für verbindliche – EU-feste –  Mindestsätze in der HOAI zu schaffen, ist jedenfalls dahin. Deshalb stößt auch die von der Regierung favorisierte Lösung, § 7 HOAI durch eine Regelung zu ersetzen, die an § 4 der deutschen Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) angelehnt ist, nicht überall auf Begeisterung. Künftig soll, kurz gesagt, Folgendes gelten:

  1. Ist zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber nichts anderes geregelt, gilt ein bestimmter ‒ von der Bundesregierung noch zu bestimmender ‒ Wert (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.) als vereinbart.
  2. Zusätzlich müssen Sie den Auftraggeber in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.

Was sagen die Praktiker? Ingmar Menzer, Geschäftsführer von Wulf Architekten, einem 120-Mann-Büro aus Stuttgart, hat z. B. In einem Gespräch mit competitionline die Befürchtung geäußert, dass sich durch den Wegfall der Ober- und Untergrenzen in der HOAI die Bürolandschaft in Deutschland stärker verändern werde als durch die Digitalisierung. Er ist also skeptisch, was den künftigen Preiskampf und Verdrängungswettbewerb angeht. Andere Büroinhaber sehen das pragmatischer. Man müsse jetzt eben noch mehr als bisher auf eindeutige Verträge achten, was die Leistungsseite angeht. Und bei den Honorarverhandlungen müsse man eben noch mehr als bisher die aktuelle Kostensituation im Büro berücksichtigen und in den Vertrag einfließen lassen. BWL und Vertragscontrolling werden also (noch) wichtiger, lautet deren Credo. Wie sehen Sie das?

Lassen Sie uns an Ihrer Meinung teilhaben. Schreiben Sie an info@asekurado.de.

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