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Was man über die Baulinie wissen muss

von | 25. Jul. 2018

Bei der Baulinie – auch Baukante oder Fluchtlinie genannt – handelt es sich um einen Ausdruck aus dem Bebauungsplan. Die Linie ist dort rot markiert und es ist genau festlegt, welcher Bereich eines Grundstücks bebaut werden darf beziehungsweise wird die überbaubare Grundstücksfläche angezeigt. Die Missachtung der Baulinie wird je nach Fall erheblich sanktioniert.

Im Gegensatz zur Baugrenze, die festlegt, innerhalb welchen Bereichs ein Grundstück bebaut werden darf, muss die Baulinie zwingend eingehalten werden. Geringfügige Abweichungen, die sich innerhalb von 1,50 Metern bewegen, sind unter Umständen erlaubt. Insgesamt schränkt die Baulinie allerdings den gestalterischen Spielraum ein, weswegen städtebauliche Kenntnisse und eine Sensibilität gegenüber der Umwelt bei der Planung erforderlich sind.

Überbaubare Grundstücksfläche und Grundflächenzahl

Die Baulinie umgibt ein Gebäude nach vorn und hinten hin sowie zu beiden Seiten. Diese Fläche muss zwingend vollständig ausgefüllt werden. Sie ergibt sich unter anderem aus der Grundflächenzahl, die festlegt, wie groß die überbaubare Grundstücksfläche sein kann. Gleichzeitig gibt sie den Prozentsatz der Freifläche an.

Nicht bei jedem Bebauungsplan ist eine Baulinie erforderlich beziehungsweise vorgeschrieben. Grundsätzlich ist sie dazu da, eine einheitliche Siedlungsbebauung zu gewährleisten und beispielsweise dafür zu sorgen, dass alle Häuserfronten auf gleicher Höhe liegen, was auch die Planung der Infrastruktur erleichtert. Das ist beispielsweise auch bei der Erschließung von Baulücken erforderlich.

Darüber hinaus grenzt die Baulinie das Gebäude seitlich zu den Nachbargrundstücken ab, wodurch auch ein Nachbarschaftsschutz entstehen kann. Abgesehen von einer einheitlichen Siedlungsgestaltung sorgt sie dafür, dass ein gewisser Abstand eingehalten und ein ungestörtes Wohnen ermöglicht wird. Wird die Baulinie unterirdisch überschritten, ist das allerdings keine Verletzung der Grundstücksgrenze. Nach hinten hin garantiert die Baulinie für eine ausreichende Freifläche zur Gartennutzung, die außerdem genügend durchgehende Grünfläche und freiliegenden Raum zum besseren Sonneneinfall ermöglicht.

Immer gut beraten: Wenn Sie Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure haben, kontaktieren Sie uns gern.

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