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Benötigen Freiberufler eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Tipps für Bauingenieure, Freelancer und Co.

von | 1. Apr. 2021

Psychische Belastungen steigen als Folge der Corona-Beschränkungen derzeit drastisch. Gerade Freiberuflern und Selbständigen machen existenzielle Sorgen oder Zusatzbelastungen zu schaffen. Dies dürfte sich bald auch bei der Zahl der Berufsunfähigen bemerkbar machen. Schon vor der Pandemie wurde rund jeder 4. Deutsche im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig – Hauptursache: psychische Erkrankungen. Doch bedeutet dies, dass auch Architekten, Bauingenieure oder IT-Experten eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen?

Hauptursachen für Berufsunfähigkeit

Daten der Versicherer zeigen, dass viele Menschen die Berufsunfähigkeit mitten im Erwerbsleben trifft, im Alter von durchschnittlich 47 Jahren. Dass es vor allem Ältere trifft, ist ein folgenschwerer Irrtum. Zwar leiden ältere Selbständige und Arbeitnehmer häufiger unter Herz- und Gefäßerkrankungen, dafür werden Jüngere öfter nach einem Freizeit- oder Verkehrsunfall berufsunfähig. Die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit sind laut einer Analyse von 2020:

  1. Nervenkrankheiten – 33%
  2. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats – 20%
  3. Krebs und andere bösartige Geschwülste – 16%
  4. Unfälle – 9%
  5. Herz- und Gefäßerkrankungen – 7%

Staat und Versorgungswerke leisten in vielen Fällen nicht

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte daher jeder möglichst frühzeitig abschließen. Dies gilt für alle Berufsgruppen und auch für Freiberufler wie Bauingenieure, Architekten oder IT-Freelancer. Selbst wer Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks ist, sollte sich zusätzlich privat absichern. Denn: Die Versorgungswerke zahlen nur bei 100% Berufsunfähigkeit (private BU-Versicherungen hingegen in der Regel schon ab 50%). Oft können und wollen Selbständige jedoch bei einer Erkrankung zumindest stundenweise weiter arbeiten.

So etwa der Ingenieur mit sieben Angestellten, bei dem Ehekrise plus berufliche Sorgen zu einem Burnout führten. Er versuchte, sein Büro am Laufen zu halten, konnte jedoch über zwei Jahre lang nur wenige Stunden am Tag arbeiten. Den Einkommensverlust konnte er durch seine private Berufsunfähigkeitsversicherung teilweise ausgleichen. Das Versorgungswerk hingegen zahlte nichts.

Auch auf staatliche Leistungen können die wenigsten Freiberufler hoffen. Nur wenn sie als Selbständige weiterhin (freiwillig) in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, haben sie unter Umständen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente – allerdings nur, wenn sie in keinem anderen Beruf mehr arbeiten können. Die Erwerbsminderungsrente beträgt dann maximal 38% des letzten Bruttoeinkommens. Eine Versorgungslücke bleibt also in jedem Fall.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Worauf Ingenieure und andere Freiberufler achten müssen

Auf folgende Punkte sollten Ingenieure und Co. beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten:

  • BU frühzeitig abschließen – jeder kann berufsunfähig werden. Zudem erhalten Jüngere meist einfacher und günstiger Versicherungsschutz.
  • Eine Versicherung wählen, die im Fall der Berufsunfähigkeit auf einen Verweis auf verwandte Tätigkeiten verzichtet. Denn ein Architekt, der keine Bauüberwachungen mehr durchführen kann, könnte sonst etwa auf Gutachter- oder Lehrtätigkeiten verwiesen werden oder ein berufsunfähiger Bauleiter auf die Arbeit als Statiker im technischen Büro.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Beruf, die Selbständigkeit und das übliche Einkommen abstimmen. Hier kann ein unabhängiger Versicherungsmakler fachlich beraten
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