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Berufseinstieg als Ingenieur – Was darf ich nach dem Studium?

von | 7. Dez. 2021

Neigt sich das Studium dem Ende zu, beschäftigt angehende Absolventen die Frage, wie es nun weitergeht. Studenten des Bauingenieurwesens und anderer ingenieurwissenschaftlicher Fachrichtungen stellt sich auch die Frage, wozu ihr Abschluss sie nun eigentlich berechtigt: Wann sind sie Ingenieur? Was dürfen sie mit welchem Abschluss? Und wofür braucht man eine Kammermitgliedschaft?

Die gesetzlichen Vorgaben zur Berufsbezeichnung und Bauvorlageberechtigung unterscheiden sich je nach Abschluss und Bundesland. Angehende Ingenieure sollten sich daher möglichst frühzeitig überlegen, welche Ziele sie haben – was für Projekte sie nach dem Berufseinstieg übernehmen und ob sie sich selbständig machen wollen.

Wann darf man sich „Ingenieur“ nennen?

Die Berufsbezeichnung „Ingenieur / Ingenieurin“ ist gesetzlich geschützt. Im Detail regeln dies die Ingenieurgesetze der einzelnen Bundesländer. Um sich Ingenieur nennen zu dürfen, benötigt man grundsätzlich ein erfolgreich abgeschlossenes Studium

  • einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung
  • an einer deutschen Hochschule (ausländische Abschlüsse erfordern eine gesonderte Anerkennung)
  • mit einer Dauer von mindestens drei Jahren (Regelstudienzeit in Vollzeit).

Je nach Bundesland gibt es zudem unterschiedliche Vorschriften dazu, wie hoch der Anteil der Mint-Fächer (Mathe, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) im Ingenieurstudium mindestens sein muss. Teilweise ist bereits auf der Bachelor- oder Masterurkunde vermerkt, dass der Abschluss dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich die Rücksprache mit der Hochschule oder der zuständigen Ingenieurkammer. In manchen Bundesländern muss man beim Berufseinstieg zunächst einen Antrag bei der Kammer stellen, bevor man sich Ingenieur nennen darf. Eine Kammermitgliedschaft ist hingegen nicht notwendig, um die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen zu können.

Anders sieht es bei Beratenden Ingenieuren aus: Sie müssen in der Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure einer Ingenieurkammer eingetragen sein, wofür mehrjährige Berufserfahrung und eine Kammermitgliedschaft Voraussetzung ist.

Auch wenn sie nur für Kammermitglieder Pflicht ist: Alle selbständigen Ingenieure und Sachverständige sollten unbedingt über eine gute Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Unterlaufen ihnen Fehler in einer Berechnung oder schätzen sie einen Sachverhalt falsch ein, kann dies zu existenzgefährdenden Schadenersatzansprüchen gegen sie führen. Unser Online-Tarifvergleich bietet einen unabhängigen Überblick führender Versicherer, die spezielle Konzepte für Ingenieure anbieten.

Was kann und darf man nach dem Bachelor-Abschluss?

Ob ein Bachelor-Studium ausreicht, um sich Ingenieur nennen zu dürfen, hängt wie bereits erwähnt insbesondere von der Studiendauer ab. Eine Regelstudienzeit von 6 Semestern ist hierfür nicht ausreichend, 8 Semester hingegen schon.

Wem der Titel egal ist, der kann sich natürlich auch schon nach einem sechssemestrigen Studium ins Berufsleben stürzen (und gibt dann nur seinen akademischen Abschluss an – z.B. Bachelor of Science Bauingenieurwesen). Zwar sind viele Inhaber von Planungsbüros der Ansicht, dass der Master zu einem vollwertigen Ingenieurstudium gehört, doch finden viele Absolventen auch schon mit Bachelor eine gute Anstellung. Entscheidend sind für die meisten Arbeitgeber eh die praktische Berufserfahrung und die persönlichen Fähigkeiten.

Eine gehobene Führungsposition zu erreichen oder sich selbständig zu machen, gestaltet sich nach nur sechs Semestern Bachelor-Studium hingegen schwieriger. Zwar darf in Deutschland jeder Planungsleistungen anbieten und erbringen. Ohne einen vertrauenserweckenden Titel (und für Bauingenieure eine Bauvorlageberechtigung) sind die eigenen Möglichkeiten jedoch eingeschränkt. Was nicht heißt, dass man nicht auch mit Bachelor-Abschluss eine geeignete Nische finden kann – vor allem mit zusätzlichen Kompetenzen, etwa in der Energieberatung oder der Software-Entwicklung.

Master-Abschluss – und jetzt?

Nach dem Master-Abschluss sammeln die meisten Ingenieure zunächst praktische Erfahrung in einem Ingenieur- oder Planungsbüro. Beim Berufseinstieg können sie die im Studium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse einsetzen. Für bestimmte Tätigkeiten fehlt ihnen jedoch noch die Berechtigung. So können Absolventen ohne Berufserfahrung keine Bauvorlageberechtigung erhalten und somit keine Genehmigungsanträge unterzeichnen. Auch Sachverständige müssen zunächst ausreichend Berufserfahrung nachweisen.

Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer regeln, wer in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure bzw. Entwurfsverfasser eingetragen werden kann. In der Regel ist eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Planung und Überwachung der Bauausführung notwendig. In manchen Bundesländern können Ingenieure, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, eine „kleine“ Bauvorlageberechtigung erhalten, die nur für kleinere oder weniger komplexe Gebäude gilt, von Garagen bis zu Doppelhäusern oder kleineren Gewerbebauten.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich als Ingenieur selbständig zu machen, sollte sich neben den erforderlichen Berechtigungen auch mit den Themen Steuern und Versicherungen auseinandersetzen. So mancher wählt einen „sanften“ Einstieg und ist zunächst nebenberuflich selbständig. Andere gründen ihr eigenes Ingenieurbüro und stürzen sich mit voller Kraft in die Akquise und die Arbeit an eigenen Projekten.

Wer muss Mitglied der Ingenieurkammer sein?

Vor allem für selbständige Ingenieure bringt eine Mitgliedschaft in der Berufskammer viele Vorteile mit sich. Zum einen stellt sie ein Qualitätssiegel dar: Auftraggeber können sich darauf verlassen, dass Kammermitglieder über berufsspezifische Erfahrung verfügen, sich regelmäßig fortbilden und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können. Darüber hinaus fördern die Kammern die Vernetzung innerhalb der Branche und bieten Beratungs- und Fortbildungsmöglichkeiten an, auch speziell für Existenzgründer.

Sachverständige für Vermessung, Energieberater, Fachplaner für Brandschutz und andere spezialisierte Fachingenieure können als Kammermitglied in die Fachlisten der Ingenieurkammer aufgenommen werden. Diese nutzen viele Auftraggeber bei der Suche nach geeigneten Experten.

Pflicht ist die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer in der Regel nur für Freiberufler, die als Beratende Ingenieure auftreten wollen. Lediglich im Saarland gilt auch für bauvorlageberechtigte Ingenieure eine Pflichtmitgliedschaft.

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