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Was verdienen Sachverständige im Bauwesen?

von | 11. Mai. 2021

Im Gegensatz zu Architekten und Ingenieuren orientieren sich Sachverständige im Bauwesen nicht unbedingt an den Honoraren der HOAI. Damit bleibt die Frage, was selbständige Gutachter verdienen, weitgehend offen: Ihr Honorar können sie mit privaten Auftraggebern frei aushandeln. Allerdings gibt es einige Referenzwerte, an denen sich Sachverständige orientieren können, um einen angemessenen Stundensatz für sich zu bestimmen.

Vergütungssätze für Sachverständige laut JVEG

Konkrete Vorgaben gibt es nur für Sachverständige, die im Auftrag eines Gerichts tätig werden. Dann greift das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Dessen Vergütungssätze wurden zuletzt im Januar 2021 erhöht: Seitdem erhalten Baugutachter für die Schadenfeststellung und -ursachenermittlung einen Stundensatz von 105 Euro. Weitere Stundensätze sind:

  • 90 € im Garten- und Landschaftsbau
  • 100 € im Bereich Geotechnik, Erd- und Grundbau
  • 105 € für die Begutachtung von Planungsleistungen
  • 115 € für Immobilienbewertungen
  • 110 € bei Photovoltaik- und Solarthermieanlagen
  • 120 € bei Windkraftanlagen

Die Vergütung laut JVEG bietet eine erste Orientierungshilfe, entspricht aber nicht unbedingt marktüblichen Preisen. Dies liegt zum einen daran, dass sie auf Preisen basiert, die bereits 2018 in der Privatwirtschaft gültig waren. Von diesen wurden dann auch noch 5% „Justizrabatt“ abgezogen. Zum anderen können gerichtlich beauftragte Baugutachter und Sachverständige sämtliche Vor- und Nachbereitungen minutengenau abrechnen, was viele Gutachter bei privaten Auftraggebern nicht tun. Der Deutsche Gutachter und Sachverständigen Verband empfiehlt daher, beim eigenen Stundensatz mindestens 25% auf die Sätze des JVEG aufzuschlagen.

Qualifizierung und Region beeinflussen das Gutachter-Honorar

Allerdings ist dieser Ansatz sehr pauschal, schließlich beeinflussen etliche weitere Faktoren, was Experten im Bauwesen verdienen können. Zu den wichtigsten zählen die Qualifikation des Bausachverständigen oder Gutachters sowie der Arbeitsort. Folgende Fragen spielen bei der Qualifikation eine Rolle:

  • Über welche Berufserfahrung verfügt die Sachverständige oder der Gutachter?
  • Wurde er/sie durch einen qualifizierten Sachverständigenverband oder eine Kammerorganisation anerkannt?
  • Ist das Sachverständigenbüro nach DIN ISO 9001:2008 zertifiziert?

Durch eine Kammerorganisation öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind rar; sie können dementsprechend oft höhere Honorare veranschlagen.

Zudem gibt es große regionale Unterschiede. In Ballungsräumen verdienen Baugutachter oft erheblich mehr als ihre Kollegen in ländlichen Regionen. Ein Honorarvergleich auf der Website des Verbands Privater Bauherren e. V. zeigt, dass Bauherrenberater pro Stunde brutto zwischen 89,25 € in Bautzen und 156,20 € in Hamburg verdienen. Hinzu kommen Fahrtkosten (für Zeit und Kilometer) sowie Nebenkosten (pauschal 5% des Beratungshonorars).

Eine ähnliche Kostenspreizung zeigt sich bei den Prüfingenieuren. Ihre Stundensätze liegen laut den Verordnungen der Bundesländer zur Gebührenberechnung zwischen 87 € in Sachsen-Anhalt und 135,66 € in Baden-Württemberg.

Stundensatz muss sämtliche Kosten und einkommensfreie Zeiten abdecken

Laien mögen die Preise auf den ersten Blick hoch erscheinen. Doch müssen Sachverständige und Gutachter im Bauwesen bedenken, dass sie als Selbständige erhebliche Kosten haben und zudem nicht jede Arbeitsstunde bezahlt bekommen. Zeiten für Akquise und Weiterbildung werden ebenso wenig vergütet wie Urlaubs- und Krankheitstage. Und zu den Ausgaben für Büromiete, Nebenkosten, Mitarbeiter und berufliche Versicherungen kommen noch Steuern, Sozialversicherungen (inkl. Arbeitgeberanteil) und die notwendige private Vorsorge.

bpa-Tipp: Bausachverständige sollten unbedingt prüfen, ob sie eine Berufshaftpflichtversicherung (Ingenieurshaftpflicht) benötigen. Wer in seinen Gutachten nicht nur Zustände beurteilt, sondern auch Lösungsvorschläge formuliert, erbringt damit Planungsleistungen – die im ungünstigsten Fall zu Gebäudeschäden führen. Eine reine Vermögenshaftpflichtversicherung für Sachverständige hilft hier nicht weiter!

Pauschalpreise als Alternative

Statt zu festen Stundensätzen abzurechnen, bieten viele Bausachverständige bestimmte Leistungen zu Pauschalpreisen an. Auftraggeber wissen damit genau, welche Kosten auf sie zukommen. Grundlage für die Kalkulation ist jedoch auch hier meist der individuelle Stundensatz und der geschätzte Aufwand.

  • So kostet beispielsweise ein EnEV-Nachweis für ein Einfamilienhaus üblicherweise zwischen 450 € und 650 €.
  • Für eine baubegleitende Qualitätskontrolle werden in der Regel zwischen 1 und 2% der Bausumme fällig.
  • Die Honorarrichtlinie des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) orientiert sich am Verkehrswert des jeweiligen Grundstücks oder Objekts.
  • Und manche Leistungen wie Bausubstanzgutachten oder Holzgutachten lassen sich auch nach Einheitspreisen je Quadratmeter Geschoßfläche abrechnen.
Welche Haftungsrisiken tragen Sie als Sachverständige? Als spezialisierter Fachmakler beraten wir Sie gern unabhängig zu Ihrem Versicherungsbedarf und vermitteln günstige Berufshaftpflichtversicherungen speziell für Bausachverständige.

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