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Backup-Fehler: Ursachen und Haftung

von | 3. Dez. 2019

Backup-Fehler können sowohl für das betroffene Unternehmen als auch für den beauftragten IT-Dienstleister zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Fällt das System aus beziehungsweise sind die Backup-Maßnahmen unzureichend, führt das zu Verdiensteinbrüchen für das Unternehmen und zu Schadenersatzansprüchen gegen den Dienstleister. Insbesondere bei automatischen Backups sollte man sich ohne regelmäßige Prüfung nicht darauf verlassen, dass diese auf unbestimmte Zeit reibungslos funktionieren. Unter anderem hier kommt es immer mal wieder zu Backup-Fehlern.

Moderne Systeme für ausreichend Kapazität

Grundsätzlich sollten Unternehmen – unter Umständen gemeinsam mit einem IT-Dienstleister – verschiedene Punkte zur automatischen Datensicherung sicherstellen. Zu den Aufgaben eines IT-Dienstleisters gehört darum unter anderem auch, eine moderne Backup-Lösung zu finden, die dem aktuellen Standard entsprechen. Viele KMU haben immer noch Backup-Strategien, die auf dem IT-Stand und der Datenmenge von vor einigen Jahren basieren. Ihre Kapazitäten erschöpfen sich heute, was dann zu Backup-Fehlern beziehungsweise einer unzureichenden Datensicherung führt.

Darüber hinaus muss der IT-Dienstleister zusammen mit dem Unternehmen bestimmen, welche Art von Daten in welchen Intervallen gespeichert werden und ein entsprechendes Backup-Profil erstellen. Nur so ist sichergestellt, dass auch die richtigen Daten gesichert werden. Allzu häufig ist dies nicht konkret festgelegt, sodass eine hohe Menge an Daten gespeichert wird, die für das Unternehmen irrelevant ist. Dies führt wiederum zu einem vollen Speicher und Extrakosten für das Unternehmen.

Gewissenhaftigkeit und Schadenminimierung

Ein Haftungsrisiko für den IT-Dienstleister kann also auftreten, wenn er nicht das richtige Backup-System beziehungsweise die richtige Backup-Strategie für das Unternehmen auswählt. Mit der alleinigen Implementierung eines Backups im Unternehmen ist es allerdings nicht immer getan. Häufig wird der IT-Dienstleister auch mit der Betreuung der laufenden Backups beauftragt.

In diesem Fall ist es entscheidend, dass der IT-Dienstleister die Protokolle des Systems nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern diese auch gewissenhaft liest, um nicht etwaige Fehlermeldungen zu übersehen. Meldet das System, dass ein Backup nicht korrekt funktioniert hat und wird dies übergangen, kann das zum Verlust der Daten führen, die entweder gar nicht oder erst nach Tagen wieder hergestellt werden können. Darüber hinaus muss der IT-Dienstleister im Falle einer Fehlermeldung unverzüglich handeln. Die Behebung des Problems sollte er nicht aus Zeit- oder anderen Gründen auf einen späteren Zeitpunkt verlagern. So kann das Schadenrisiko minimiert werden.

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