Persönlicher Kontakt:
  info@bau-plan-asekurado.de
  02385 / 920 6100
Mo – Fr: 9:00 – 16:30 Uhr

Softwarefehler – IT-Dienstleister haften für Schäden

von | 16. Jul. 2020

IT

Softwarefehler können sich während der Programmierung auf unterschiedliche Weise einschleichen und im schlimmsten Fall in Unternehmen große Schäden anrichten. Hinzu kommt, dass Programme immer komplexer werden und mit immer mehr Anwendungen interagieren. Dadurch werden Softwarefehler wahrscheinlicher. Auch insbesondere dann, wenn mehrere Entwickler beteiligt sind, können Bugs entstehen. Treten Schäden durch eine unzureichende Software auf, kann der Entwickler beziehungsweise IT-Dienstleister von dem betroffenen Unternehmen in Haftung genommen werden.

Schäden für geschäftliche und private Anwender 

85 Milliarden Euro pro Jahr entstehen bei mittelständischen und Großunternehmen jährlich durch Softwarebugs, auch wenn zum Entwicklungsprozess Maßnahmen gehören, um dies zu verhindern. Testläufe und Betriebsphasen sorgen unter anderem dafür, dass sich die Wahrscheinlichkeit für Softwarefehler verringert – ganz ausschließen kann man sie allerdings nie.

Die Folge können unter anderem Datenverluste, Geldverluste durch falsche Rechnungsrundungen, Verletzung von Rechten Dritter oder Probleme mit Clou-Accounts sein. Doch nicht nur Unternehmen sind betroffen: Mit dem immer größer werdenden Ausbau von Smart Homes können auch für Privatpersonen verheerende Folgen entstehen. Beispielsweise dann, wenn Sensoren für Wasser und Elektrizität nicht mehr reibungslos funktionieren und die Geräte untereinander nicht mehr kommunizieren können.

Hilfe im Schadenfall: Haftpflichtversicherung für IT-Dienstleister 

Selbst ein kleiner Bug kann eine Eigendynamik entwickeln und die Unternehmen um viel Geld bringen. Für den IT-Experten bedeutet das in den meisten Fällen eine Summe, die seine Existenz gefährdet – denn er haftet für Schäden, die Dritte erleiden. Das lässt sich auch nicht durch AGBs oder Haftungsbegrenzungen völlig ausschließen.

In jedem Fall empfiehlt sich daher für IT-Dienstleister und Software-Entwickler eine Haftpflichtversicherung, die diese Schäden abdeckt. Denn auch noch so gewissenhafte Tests können Softwarefehler nicht ausschließen, was im schlimmsten Fall die freiberufliche Existenz gefährden kann.

Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung für IT-Dienstleister finden Sie auf unserer Website.

bau-plan-asekurado

Abonnieren Sie unseren Blog!

bau-plan-asekurado hat 5,00 von 5 Sternen | 12 Bewertungen auf ProvenExpert.com