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Welche Selbstbeteiligung ist bei der IT-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

von | 18. Nov. 2021

Wer als IT-Dienstleister oder Berater nach einer IT-Haftpflichtversicherung sucht, begegnet auf dem Markt Tarifen mit ganz unterschiedlicher Selbstbeteiligung. Mal liegt der geforderte Eigenanteil bei 250 Euro, mal bei 1.000 Euro, bei Altverträgen findet man sogar noch 2.000 Euro. Oder der Selbstbehalt ist flexibel und beträgt 5 oder 10 Prozent der jeweiligen Schadenskosten, oft ergänzt um Angaben wie „mindestens aber 750 Euro und maximal 3.500 Euro“. Warum gibt es diese Unterschiede und womit fährt man als IT-Experte am besten?

Sinn und Zweck der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist bei vielen Versicherungen üblich, nicht nur bei der IT-Haftpflichtversicherung. Man kennt das aus dem Kfz-Bereich: Im Schadenfall muss der Versicherte die Kosten bis zur Höhe seiner Selbstbeteiligung aus eigener Tasche bezahlen. Erst für die darüberhinausgehenden Kosten kommt der Versicherer auf. Auf diese Weise verhindern die Versicherungsgesellschaften, dass jeder kleine Lackschaden oder abgefahrene Spiegel auf ihrem Schreibtisch landet und von ihnen „reguliert“, also bearbeitet und bezahlt werden muss, was zu einem hohen Verwaltungsaufwand führen würde.

Je höher der Selbstbehalt ist, desto niedriger sind für den Versicherer die zu erwartenden Aufwände und Kosten. Daher sinken im Gegenzug die Beitragskosten für den Kunden. Allerdings gilt dies nicht in gleichem Maß für die verschiedenen Versicherungen.

Besonderheit der IT-Haftpflichtversicherung

Bei der IT-Haftpflicht oder auch der Cyberversicherung ist die Selbstbeteiligung weniger relevant als etwa bei privaten Haftpflicht- oder Kaskoversicherungen. Denn im IT-Bereich kommt es verhältnisweise selten zu Schäden – dafür sind diese dann meist kostspielig. (Zu den teuersten IT-Schäden zählen Cyberschäden und Datenverluste.) Freiberufler und Unternehmer brauchen die IT-Haftpflichtversicherung vor allem, um im Fall des Falles nicht in die (Privat-)Insolvenz zu rutschen. Da niedrige Schäden selten vorkommen, spielt der Selbstbehalt bei der Beitragskalkulation der Versicherer kaum eine Rolle. Welche Selbstbeteiligung IT-Experten wählen, wirkt sich daher nur wenig auf den Versicherungsbeitrag aus. Oft sind maximal 5% Nachlass auf den Jahresbeitrag durch eine höhere Selbstbeteiligung möglich.

Niedriger Selbstbehalt besonders für Freelancer wichtig

Insbesondere für Freelancer und kleine IT-Unternehmen ist es oft ratsam, bei der IT-Haftpflichtversicherung eine niedrige Selbstbeteiligung zu wählen. Zum einen, weil sie mit einem höheren Eigenanteil kaum Beiträge sparen können. Zum anderen weil ihnen, wenn mal doch ein Auftraggeber von ihnen Schadenersatz fordert, 1.000 Euro deutlich mehr weh tun als einer Firma mit Millionenumsätzen.

Auf keinen Fall sollten IT-Dienstleister einen prozentualen Selbstbehalt ohne „Deckelung“ nach oben, also ohne Maximalbetrag wählen. Dies kann für alle Unternehmen existenzbedrohende Folgen haben, wenn im schlimmsten Fall bei einem großen Kunden Schäden in Millionenhöhe auftreten. Denn genau dafür ist die IT-Haftpflichtversicherung gedacht: als Absicherung für den „worst case“. Darüber hinaus bietet sie wichtigen passiven Rechtsschutz. Das heißt, der Versicherer wehrt ungerechtfertigte Ansprüche gegen die IT-Experten ab – von der grundlosen Abmahnung bis zu überzogenen Schadenersatzforderungen nach einem missglückten Projekt.

Tarife und Selbstbeteiligung vergleichen

Dass die IT-Haftpflichtversicherung auch mit niedriger Selbstbeteiligung sehr günstig sein kann, zeigt sich im Online-Tarifrechner. IT-Freiberufler und Unternehmer profitieren bei ASEKURADO von niedrigen Beiträgen und möglichen Selbstbehalten ab 250 Euro. Vor allem aber schneidet sie im Leistungsvergleich hervorragend ab: Als All-Risk-Versicherung deckt die IT-Haftpflichtversicherung alle für die IT-Branche typischen Risiken ab, inklusive der Verletzung von Urheber- oder Schutzrechten oder Verzögerungsschäden (Projektverzug).

Immer gut beraten: Bei Fragen zu Versicherungen für IT-Dienstleister kontaktieren Sie uns gern oder informieren Sie sich auf unserer Website.

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