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Als IT-Berater in die Selbständigkeit

von | 16. Apr. 2020

Für angehende IT-Berater stellt sich häufig die Frage, ob sie angestellt oder selbständig tätig sein wollen. Aber auch angestellte Berater entscheiden mitunter, in die Selbständigkeit zu wechseln. Als freiberuflicher IT-Dienstleister tätig zu sein kann viele Vorteile haben – vorausgesetzt, man bringt die nötigen Fähigkeiten dazu mit. Die Entscheidung sollte aber im Vorhinein gut überlegt sein. Definitiv bietet der Beruf des selbständigen IT-Beraters viel Flexibilität nicht nur in den fachlichen Bereichen, was insbesondere in Zeiten wie der aktuellen Corona-Situation vorteilhaft ist.

Aussichten und vorbereitende Überlegungen

Ein selbständiger IT-Berater kann von überall aus arbeiten und ist nicht an bestimmte Kunden oder Standorte gebunden. Auf diese Weise ist er nicht abhängig vom Bedarf in seiner unmittelbaren Umgebung. Zudem können viele Aufträge remote, also von zu Hause beziehungsweise der Ferne aus durchgeführt werden – ein Modell, dass sich in Zukunft durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch weiter am Markt etablieren wird. Grundsätzlich verzeichnet die Branche nach wie vor ein deutliches Wachstum, weswegen die Zukunftsaussichten als IT-Berater sehr gut sind.

Allerdings sollte man sich im Vorfeld überlegen, ob man die notwendigen Fähigkeiten mitbringt. Das fachliche Know-how vorausgesetzt, muss man außerdem unternehmerisch denken und mit Kunden umgehen können, darüber hinaus risikobereit sein und über ein gutes Netzwerk verfügen. Wer sich langsam herantasten und sein Netzwerk erst einmal aufbauen will, kann auch zunächst über eine Selbständigkeit im Nebenberuf nachdenken, die im Laufe der Zeit immer weiter ausgebaut wird.

Gewerbe oder Freiberufler?

Hat man die Entscheidung getroffen, sich selbständig zu machen, sollte man sich unbedingt mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen, um die richtige Geschäftsform zu ermitteln. Grundsätzlich kann ein freier IT-Dienstleister als Freiberufler gelten, was einige Vorteile bringt. In einigen Fällen entscheidet das Finanzamt aber individuell, dass ein Gewerbe vorliegt, in diesem Fall sind die Anmeldung eines Gewerbes und die Zahlung von Gewerbesteuern notwendig. Ein Gewerbe ist beispielsweise dann gegeben, wenn man zusätzlich Produkte verkauft beziehungsweise Handel treibt oder verarbeitend tätig ist.

Als freiberuflicher IT-Berater muss man weder ein Gewerbe anmelden noch Gewerbesteuer zahlen, darüber hinaus fallen auch die doppelte Buchführung und der Eintrag ins Handelsregister weg. Voraussetzung ist eine entsprechende Ausbildung beispielsweise als Informatiker, darüber hinaus muss man die Leistungen autark erbringen. Die rechtzeitige Klärung des Status durch das Finanzamt ist notwendig, um etwaigen späteren Nachzahlungen zu entgehen.

Haftpflichtversicherung für IT-Dienstleister

Wer sich als IT-Dienstleister selbständig macht, sollte unbedingt von Anfang an eine Haftpflichtversicherung abschließen. Nur so ist sichergestellt, dass bei Schadenfällen wie Datenverlust und Personenschäden, für die der IT-Dienstleister haftet, dessen berufliche Existenz nicht gefährdet wird.

Interessieren Sie sich für eine Haftpflichtversicherung für IT-Dienstleister? Informationen finden Sie auf unserer Seite.

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