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Hochwasser und Elementarschäden: Welche Versicherung für Büros sinnvoll ist

von | 17. Aug. 2021

Wie wichtig eine Berufshaftpflichtversicherung ist, wissen die meisten Freiberufler. Die Bedeutung von Gebäude- und Sachversicherungen unterschätzen Architekten, IT-Dienstleister und Co. hingegen oft. Dabei zeigen Extremwetterereignisse wie das aktuelle Juli-Hochwasser erschreckend eindrücklich, wie verheerend Elementarschäden auch für Selbständige sein können. „Auch Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner sind betroffen“, erklärte AKNW-Präsident Ernst Uhing nach der Katastrophe. „Das Hochwasser hat Büroinfrastrukturen beschädigt oder sogar zerstört, Baustellen wurden geflutet.“ Über Hotlines organisierten Architekten- und Ingenieurkammern Hilfe bei der Suche nach trockenen Büroräumen oder technischen Geräten oder boten Beratung zu Förderangeboten an.

Bei umfangreichen Schäden gerät die kollegiale Hilfe jedoch an ihre Grenzen. Die Kosten für neue Möbel, Computer und Server oder für die Sanierung beschädigter Gebäude erreichen schnell existenzbedrohende Summen. Welche Versicherungen Freiberufler und Unternehmen brauchen, um sich gegen die finanziellen Folgen von Hochwasser und anderen extremen Wetterereignissen abzusichern:

1. Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung wird auch als Hausratversicherung für Unternehmen bezeichnet. Feuer, Raub und Naturgewalten wie Überschwemmungen können die Betriebseinrichtung zerstören und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Welche Auswirkungen hätte es für Sie, wenn Sie Ihr Büro und Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten? Die Inhaltsversicherung gehört zu den unverzichtbaren Versicherungen für Ingenieur- und Architekturbüros, IT-Firmen und viele andere Selbständige.

Die Inhaltsversicherung deckt Schäden durch unterschiedliche Ursachen an allen beweglichen Teilen im Büro ab. Sie greift in der Regel bei folgenden Gefahren:

  • Feuer (inkl. Verrußungsschäden)
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel (z.B. bei Eindringen von Regen aufgrund von Sturm verursachter Gebäudeschäden)
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus
  • Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen
  • Weitere Naturkatastrophen wie Erdrutsch oder Lawinen

Die Versicherungssumme wird über den Neuwert des Inventars ermittelt, der in der Regel im Schadenfall auch ersetzt wird. Der Versicherer zahlt im Schadenfall nicht nur für die Reparatur oder den Ersatz der versicherten Sachen, sondern übernimmt auch Aufräum- und Abbruchkosten sowie die Kosten für Transport und Montage oder Installation. Empfehlenswert ist, die Versicherungssumme regelmäßig an den Wert des Inventars anzupassen, um Unterversicherung zu vermeiden.

2. Gebäudeversicherung inklusive Elementarschäden

Büros sind genau wie Wohngebäude durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Gebäudeversicherung ist daher wichtig für alle Freiberufler und Unternehmen, die ihre Büroräume nicht gemietet haben, sondern diese ihr Eigentum nennen.

Sie versichert das Betriebsgebäude inklusive Einbauten wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen oder sanitäre Installationen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind. Der Versicherer zahlt für die Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes – von der Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.

Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung greift bei den Gefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Wer sich auch gegen die Folgen von Extremwetter absichern will, muss den Versicherungsschutz um Elementarschäden erweitern. Diese umfassen Überschwemmung, Erdbeben / Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Rückstau.

Bislang sind nur 46 Prozent der Gebäude in Deutschland gegen extreme Wetterphänomene wie Starkregen und Hochwasser versichert – obwohl sie aufgrund des Klimawandels immer häufiger auftreten. Mit staatlicher Hilfe können Bürger seit 2017 nur bei nicht versicherbaren Schäden rechnen. Wer es versäumt, sich rechtzeitig um Versicherungsschutz zu bemühen, ist im Schadenfall meist auf sich allein gestellt.

3. Betriebsunterbrechungsversicherung

Bis nach einer Überschwemmung oder einem Brand die Büroräume wieder nutzbar und zerstörtes Equipment ersetzt ist, kann es mehrere Wochen dauern. So lange ruht der Geschäftsbetrieb, Projekte werden nicht bearbeitet, im schlimmsten Fall drohen gar Vertragsstrafen. Gerade für kleine und mittlere Architekturbüros oder IT- Dienstleister kann das schnell existenzbedrohend werden. Sie können für diesen Fall mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung vorsorgen. Diese ersetzt die fortlaufenden Kosten wie Gehälter und Miete sowie den entgangenen Gewinn.

Wer eine Inhaltsversicherung abschließt, kann sie um eine Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzen.

Freiberufler: Greift die private Hausratversicherung?

Auch wer als Freiberufler von zu Hause aus arbeitet, sollte sich über die Absicherung seiner Arbeitsmittel Gedanken machen. Nur wer sein Eigenheim zu mehr als 50 Prozent privat nutzt, kann es in vollem Umfang über eine private Gebäude- und Hausratversicherung absichern. Auch hier ist es wichtig, Elementarschäden separat zu versichern.

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