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Welche Versicherungen brauchen Freiberufler?

von | 18. Jan. 2022

Manche Versicherungen sind für Freiberufler ein Muss, auf andere können sie getrost verzichten. Allerdings ist es im vielfältigen Angebot nicht immer einfach, die richtigen Prioritäten zu setzen und die passenden Versicherungen auszuwählen. Neben berufsspezifischen Policen, die das Haftpflichtrisiko etwa von Architekten, Fachingenieuren oder IT-Experten abdecken, gibt es eine Reihe weiterer betrieblicher und privater Versicherungen. Was für wen sinnvoll ist, erläutern wir im Folgenden. Welche Versicherungen brauchen Freiberufler?

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für viele Selbständige. Für Architekten und Ingenieure beispielsweise ist sie Voraussetzung, um in die Berufskammer aufgenommen zu werden. Vor allem aber ist sie eine der zentralen Absicherungen für all jene Freiberufler, bei denen hohe Schadenersatzforderungen durch Auftraggeber denkbar sind. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung haften sie bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden unbegrenzt und mit ihrem Privatvermögen – egal ob es sich um Planungs- oder Programmierfehler handelt oder um versehentliche Verstöße gegen Vertragsbedingungen.

Um ihre berufliche wie private Existenz zu sichern, benötigen Freiberufler individuell angepassten Versicherungsschutz. So gibt es etwa Haftpflichtversicherungen speziell für Architekten, Fachingenieure oder IT-Experten. Stellt ein Dritter Schadenersatzansprüche gegen den Freiberufler, wird der Versicherer aktiv und

  • prüft die Rechtmäßigkeit der Ansprüche,
  • übernimmt die Schadensbegleichung, wenn die Forderungen gerechtfertigt sind, oder
  • wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).

Ein guter Versicherer zeichnet sich unter anderem durch flexible Angebote aus, die auch noch später anpassbar sind, beispielsweise wenn sich das Leistungsspektrum ändert oder die Art der Projekte eine höhere Absicherung notwendig machen. Die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung variieren stark – nicht nur wegen der unterschiedlichen Tätigkeiten und Risikoprofile, sondern auch zwischen den verschiedenen Anbietern. Es empfiehlt sich daher, möglichst viele Angebote einzuholen oder einen unabhängigen Tarifvergleich zu nutzen.

Welche Versicherungen brauchen Freiberufler neben der Absicherung ihrer beruflichen Haftpflicht?

Inhalts- & Elektronikversicherung

Feuer, Raub und Naturgewalten können die Büroeinrichtung und Elektronik zerstören und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Welche Auswirkungen hätte es, wenn Sie Ihr Büro oder Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?

Die Inhaltsversicherung wird auch als Hausratversicherung für Gewerbe bezeichnet und gehört für Freiberufler mit eigenen Betriebsräumen zu den unverzichtbaren Versicherungen. Sie deckt Schäden durch unterschiedliche Ursachen an allen beweglichen Teilen im Betrieb ab. Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl/Vandalismus sowie Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen; darüber hinaus lassen sich je nach Versicherer und Tarif weitere Schadensarten einschließen. Freiberufler sollten sich individuell überlegen, welcher Schutz und welche Versicherungssumme für sie relevant sind.

Die Elektronikversicherung bietet einen umfangreichen Schutz für elektronische Geräte. Hier sind beispielsweise auch Fahrlässigkeit, Kurzschluss, Überspannung oder Diebstahl abgesichert. In der Regel wird der Neuwert ersetzt, also derjenige Wert, der für die Neubeschaffung gilt.

Ergänzend lässt sich auch eine Betriebsausfallversicherung abschließen. Sie deckt die finanziellen Auswirkungen ab, wenn der Arbeitsalltag gestört wird, und kommt insbesondere für fortlaufende Kosten (Miete, Mitarbeitergehälter etc.) sowie die entgangenen Gewinne auf.

Rechtsschutzversicherung für Freiberufler

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem teuren Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer, bei säumigen Auftraggebern oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz.

Firmenrechtsschutz ist sinnvoll für alle Unternehmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen. Die Versicherung beinhaltet unter anderem Bausteine zum Arbeits-, Steuer-, Verkehrs- und Strafrechtsschutz. Auch Angestellte sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten für Sie versichert. Der Versicherer übernimmt alle Kosten zur Interessensdurchsetzung des Freiberuflers, das heißt nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die für den Anwalt und des Prozessgegners sowie gegebenenfalls eines Sachverständigen.

Mit einer rein privaten Rechtsschutzversicherung besteht für Sie im beruflichen Kontext meist kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Streit mit dem Finanzamt oder der Werkstatt Ihres Firmenwagens, müssen Sie sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen. Besser ist daher eine Firmenrechtsschutzversicherung, in die Sie kostengünstig auch Privatrechtsschutz aufnehmen und die Beiträge steuerlich absetzen können.

Bei Architekten und Ingenieuren geht es bei rechtlichen Auseinandersetzungen meist um Honorarstreitigkeiten. Für sie ist eine Honorar-Rechtsschutzversicherung angeraten, denn verzögerte oder ausbleibende Zahlungen können schnell die Existenz des freiberuflichen Planers gefährden. In diesem Fall übernimmt der Versicherer sämtliche Kosten, um den Honoraranspruch vor Gericht durchzusetzen.

Cyberversicherung

Für die Absicherung von IT-Risiken empfiehlt sich für viele Freiberufler eine Cyberversicherung. Werden Daten per Hackerangriff manipuliert, kann dies nicht nur teuer werden, es kann auch rufschädigend für das Architektenbüro oder den IT-Experten sein – insbesondere, wenn Schäden beim Auftraggebern entstehen. Problematisch sind zudem längere Betriebsunterbrechungen, wenn Freiberufler nicht mehr auf Pläne, Projekt- oder Kundendaten zugreifen können. Verursacht werden die meisten Schäden durch die steigende Internetkriminalität, indem unter anderem Viren verbreitet und Daten gegen Forderung eines Lösegelds verschlüsselt werden.

Mit einer Cyberversicherung sichern Sie sich sowohl gegen die finanziellen als auch gegen die operativen Risiken ab, die Ihnen durch Cyber-Kriminalität drohen. Trifft Sie ein Angriff, sorgt der Versicherer dafür, dass Sie Ihre Arbeit schnell wieder aufnehmen zu können. Spezialisierte Partnerunternehmen stehen rund um die Uhr bereit, um schnelle technische Unterstützung und Beratung zu leisten. Darüber hinaus übernimmt die Cyberversicherung die Kosten zur Behebung Ihrer Eigenschäden und der Haftpflichtschäden bei Dritten.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer sich fragt, welche Versicherungen Freiberufler brauchen, darf die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vergessen. Sie gehört zwar nicht zu den günstigsten Versicherungen, kann im Leistungsfall finanziell aber einen erheblichen Unterschied machen. Statistisch gesehen wird jeder vierte Erwerbstätige vorübergehend oder dauerhaft berufsunfähig. Hauptursachen hierfür sind Nerven- und psychische Krankheiten, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats und Krebsleiden, von denen Ingenieure und IT-Experten genauso betroffen sein können wie jeder andere.

Die Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sind meist viel zu gering, um damit seinen Lebensstandard auch nur annähernd halten zu können. Deren Leistungen betragen oft nur zwischen 15 und 30 Prozent. Außerdem haben nur diejenigen Versicherungsnehmer einen Anspruch auf die Leistung, die auch keinen anderen Beruf mehr ausüben können.

Versorgungswerke, in denen etwa Architekten pflichtversichert sind, bietet ebenfalls nur einen sehr unzulänglichen Versicherungsschutz bei hohen Auflagen. So zahlt das Versorgungswerk erst dann, wenn der Architekt zu 100 Prozent arbeitsunfähig ist, also in gar keinem Bereich seines Feldes mehr arbeiten kann und auch nicht fähig ist, einen anderen Beruf zu erlernen. Dieser Grad von Arbeitsunfähigkeit wird jedoch nur selten erreicht.

Aufgrund dieser Versorgungslücken sollten Freiberufler unbedingt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese zahlt bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent und verzichtet auf die abstrakte Verweisung, was bedeutet, dass der Versicherte nicht gezwungen ist, beispielsweise einen anderen Beruf zu erlernen. Vor Versicherungsabschluss sollte der Freiberufler die Fragen zu Gesundheitszustand und Lebensstil unbedingt wahrheitsgemäß beantworten, da ansonsten im Leistungsfall der Versicherungsschutz verweigert werden kann.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung gehört offenkundig zu den wichtigen Versicherungen, die Freiberufler brauchen. Sie stehen vor der Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Welche Option empfehlenswert ist, kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt von der individuellen Situation beziehungsweise den jeweiligen Bedürfnissen und dem gewünschten Leistungsumfang ab.

Ein Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass vor Abschluss keine Gesundheitsprüfung erfolgt. Darüber hinaus besteht freie Wahl zwischen den Versicherern. Wer sich allerdings für einen entscheidet, ist mindestens 18 Monate lang an diesen gebunden. Als gesetzlich Versicherter ist man zudem immer abhängig von den Schwankungen im Gesundheitssystem. Die Höhe der Beiträge bemisst sich am eigenen Einkommen.

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung hingegen berechnen sich anhand des Gesundheitszustands sowie des Alters, Geschlechts und des gewählten Tarifs. Im Alter steigen die Beitragszahlungen aufgrund des erhöhten Gesundheitsrisikos an. Vorteile der privaten Krankenversicherung sind, dass der Versicherungsschutz individuell anpassbar und der Umfang garantiert ist. Darüber hinaus hat der Versicherte Zugang zu besserer und schnellerer medizinischer Versorgung. Tarifwechsel sind generell möglich, der Wechsel des Versicherers kann allerdings mit Aufwand und einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden sein.

Rentenversicherung

Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Höhe der späteren Rente zu hoch ein. Und das gilt keineswegs nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Wer im Ruhestand seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig.

Bei vielen Freiberuflern rächt es sich, das Thema Altersvorsorge auf die lange Bank zu schieben. Denn je später man damit anfängt, desto höher sind die monatlichen Beiträge, die für eine ausreichend hohe Rente notwendig sind. Man profitiert weniger vom Zinseszins-Effekt und lässt Fördermöglichkeiten ungenutzt, die der Staat für die Eigenvorsorge bietet. Für Freiberufler kommen vor allem die private Rentenversicherung sowie die Basis-Rente in Frage.

Die Basis-Rente, auch „Rürup“-Rente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie lohnt sich vor allem für Selbständige und Freiberufler sowie ältere Arbeitnehmer, die bis zum Ruhestand noch hohe Beiträge einzahlen wollen. Diese Form der privaten Altersvorsorge mindert Ihre Steuerlast.

Mit einer privaten Rentenversicherung hingegen entscheiden Sie sich für ein besonders flexible Form der Altersvorsorge. Sie bauen einen Kapitalstock auf, der Ihnen hilft, Ihren Lebensstandard auch im Alter zu halten. Im Gegensatz zur Basisrente fördert der Staat hier nicht die Ansparphase, dafür profitieren Sie von der steuerlichen Behandlung der Auszahlung: Ein Großteil der Rente bleibt steuerfrei.

Bei Fragen zu Versicherungen für Architekten, Ingenieure oder IT-Dienstleister kontaktieren Sie uns gern. Wir beraten Sie unabhängig und individuell.
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