Die Deckungssumme wird auch Versicherungssumme genannt und bezeichnet den Betrag, bis zu dem der Versicherer einen Schaden ausgleichen muss. Dabei kann es für Personen-, Vermögens- und Schachschäden entweder jeweils eine einzeln ausgewiesene Deckungssumme geben oder eine pauschale insgesamt. In der Regel haften Planungsbüros, freie Architekten und selbständige Ingenieure unbegrenzt, sodass eine angemessen kalkulierte Deckungssumme unerlässlich ist.
In der Berufshaftpflichtversicherung steht die vereinbarte Versicherungssumme pro Jahr zwei oder drei Mal zur Verfügung. Man spricht dann von einer 2-fach- bzw. 3-fach-Maximierung. Wenn beispielsweise die Versicherungssumme 3 Million Euro beträgt, zahlt der Versicherer nicht mehr als 6 bzw. 9 Millionen Euro Schadenausgleich für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Diese Summe wird Jahreshöchstleistung genannt.