Der passive Rechtsschutz innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung wehrt ungerechtfertigte Ansprüche der Gegenseite im Schadenfall ab. Darüber hinaus werden außergerichtliche und gerichtliche Kosten getragen.
Der passive Rechtsschutz umfasst nicht die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche des Architekten oder Ingenieurs. Hierfür ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung notwendig.