Berufshaftpflichtversicherung für Architekten
Schon ein kleiner Fehler kann große Folgen haben. Ganz egal, ob er während der Vorplanung, der Ausführungsplanung oder der Bauüberwachung passiert: Für daraus resultierende Folgeschäden haften Sie noch lange nach der Baufertigstellung, im schlimmsten Fall sogar mit Ihrem Privatvermögen. Als Unternehmer können Sie auch für Fehler von Angestellten und freien Mitarbeitern haftbar gemacht werden.
Mit der Berufshaftpflichtversicherung schützen Sie Ihre Existenz.
Aus 8 Versicherungen die beste finden
Ihre Vorteile:
- Die beste Versicherungspolice speziell für Architekten finden
- Vergleichsrechner mit Online-Antrag – in nur 3 Minuten zum Versicherungsvertrag
- Erhalten Sie ein individuelles Vergleichsangebot innerhalb von 24 Stunden
- Sonderkonditionen mit bis zu 40 % Nachlass auf den Tarifbeitrag
- Kompetente Begleitung im Schadenfall
- Unabhängige Beratung durch unsere Spezialisten für Architektenhaftpflicht
- ASEKURADO: Mehr als 25 Jahre Erfahrung
Versicherte Leistungen sind unter anderem:
- Schäden am Bauwerk und Grundstück
- Tätigkeit als Generalplaner
- Versicherungsschutz für Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren
- Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
- Schäden aus Kostenüberschreitung
- Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz
- Je nach Bedarf europaweiter oder weltweiter Versicherungsschutz
Für wen ist die Versicherung zu empfehlen?
- Architekten
- Stadtplaner
- Generalplaner
- Innenarchitekten
- Garten- und Landschaftsarchitekten
- Bauingenieure
- Sachverständige u.a.
Was sollten Architekten bei der Berufshaftpflichtversicherung beachten?
Unterschiedliche Kunden benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.
Beispielsweise ist es möglich, dass Architekten, die gleichzeitig als Bauträger oder Generalübernehmer auftreten, für diesen Bereich eine entsprechende Deckung erhalten. Wichtig ist auch, ob eine Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung oder die Privathaftpflicht des Inhabers/Geschäftsführers eingeschlossen werden soll.
Unser Angebot: Ihr Rundum-Sorglos-Paket
Asekurado ist ein Fachmakler mit erfahrenen Spezialisten, die Sie bei Fragen zur Architektenhaftpflicht optimal beraten. Wir finden die für Ihre persönliche Situation beste Berufshaftpflichtversicherung und berücksichtigen dabei selbstverständlich auch individuelle Wünsche.
Hierfür arbeiten wir mit diversen renommierten Anbietern wie der VHV, Allianz, R+V, Gothaer, Versicherungskammer Bayern, Markel und dem HDI zusammen. Senden Sie uns Ihre Anfrage über den Tarifrechner und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden einen ausführlichen Angebotsvergleich führender Versicherer – unverbindlich und kostenlos!
Darüber hinaus können wir Ihnen in Kooperation mit dem Versicherer Markel das Konzept ASEKURADO Berufshaftpflicht Architekten & Ingenieure anbieten, eine All-Risk-Versicherung für Architekten. Hier ist die Berufshaftpflichtversicherung standardmäßig mit vielen wichtigen Einschlüssen (z.B. Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung, Daten- und Cyber-Eigenschadendeckung, Forderungsmanagement, D&O u.v.m.) abgedeckt.
Haftungsrisiken des Architekten
Anlässlich von fehlerhaften Berechnungen, falsch angewandten Normen, aber auch unzureichend umgesetzten Vorgaben des Auftraggebers/Bauherrn haftet der Architekt für eigene Fehler. Zudem haftet er für Falschberatungen und unterlassene Hinweise.
Soweit er sich vertraglich zur Bauüberwachung verpflichtet hat, haftet er unter Umständen auch für die von den Baufirmen verursachten Ausführungsfehler. Denn er muss in diesem Fall sicherstellen, dass die Baufirmen ihre Gewerke mangelfrei errichten. Gemeinsam mit der Baufirma haftet er gesamtschuldnerisch über die volle Summe. Der Architekt bzw. die Architektenhaftpflichtversicherung muss also die Sanierung bei Folgeschäden von Ausführungsfehlern erst einmal bezahlen (bei Insolvenz sogar die mangelhafte Ausführung selbst). Anschließend kann er versuchen, gegebenenfalls bei der Baufirma zu regressieren.
Ist der Architekt nicht mit der Bauüberwachung beauftragt, haftet er nicht für die Fehler der ausführenden Firmen, allerdings nur, soweit er tatsächlich auch keine entsprechenden Leistungen erbringt. Unterstützt und/oder berät er hingegen den Bauherrn während der Bauausführung, haftet er für diese Leistungen, auch wenn er nur punktuell und ohne Bezahlung tätig war.
Sind verschiedene Architekten mit den einzelnen Leistungsphasen nach HOAI betraut, haftet in der Regel primär der Architekt, der den Fehler begangen, also z. B. den mangelhaften Plan erstellt hat. Dennoch schulden auch die mit späteren Leistungsphasen beauftragten Architekten eine Prüfung der bisher erfolgten Planung und haften dafür gegenüber dem Bauherrn.
Eine Besonderheit betrifft die Verjährung rund um die Leistungsphase 9. Sofern der Architekt die Leistungsphase 9 vertraglich vereinbart hat, führt dies unter Umständen dazu, dass der Architekt noch bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Bauvorhabens in der Haftung ist. Dem kann durch eine Abnahme der Architektenleistungen nach Abschluss der Leistungsphase 8 durch den Bauherrn (Teilabnahme nach LP 8) entgegengewirkt werden.