Honorarrechtsschutz für Architekten
Rechtsstreitigkeiten im Architektenberuf können sowohl das Honorar- als auch das Strafrecht betreffen, wobei es bei Architekten meist um Honorarstreitigkeiten geht. Verzögerte oder ausbleibende Honorarzahlungen können schnell die Existenz des Architekten gefährden, weshalb solche Streitigkeiten schnell vor Gericht landen.
Eine Honorarrechtsschutz-Versicherung übernimmt die hohen Prozesskosten, so dass Sie Ihre Interessen geltend machen können.
Was ist versichert?
Im Gegensatz zur reinen Berufshaftpflicht, die unangemessene Ansprüche abwehrt, ist die Rechtsschutzversicherung ein aktiver Schutz, der Ansprüche des Architekten geltend macht. Weigert sich ein Auftraggeber, das vereinbarte Honorar zu zahlen, oder kürzt er eine Zahlung unangemessen, kann der Architekt dagegen vor Gericht klagen.
Denn nicht selten versuchen Bauherren, Zahlungen zu verschleppen oder zu vermindern oder sie zahlen überhaupt nicht. Als Rechtfertigung verweisen sie gern auf Fehler und Unachtsamkeiten des Architekten. Liegt tatsächlich ein Schaden vor, greift in der Regel die Berufshaftpflichtversicherung. Handelt es sich bei der Weigerung hingegen nicht ursächlich um einen versicherten Berufshaftpflichtschaden, liegt das Prozess- und Kostenrisiko beim Architekten.
Hier tritt stattdessen die Honorarrechtsschutz-Versicherung ein. Sie übernimmt sämtliche Kosten eines Gerichtsprozesses, wenn der Architekt Ansprüche auf das Honorar geltend macht.
Schadenbeispiele
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer übernimmt alle Kosten, um die Interessen des Architekten durchzusetzen (abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung):
- Kosten des Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Die Selbstbeteiligung für den Vertrags- und Honorarrechtsschutz liegt je nach Versicherer bei 950 € oder 1.000 €.
Für wen ist Honorarrechtsschutz möglich?
Als eine von wenigen Berufsgruppen können Architekten einen Vertrags- und Honorarrechtsschutz abschließen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Als Zusatzbaustein zur Berufshaftpflichtversicherung (aktuell z.B. bei der VHV, Markel, HDI und Gothaer möglich)
- Unabhängig von der Berufshaftpflicht als Baustein innerhalb einer Firmenrechtsschutz-Versicherung
Wir beraten Sie gern individuell, welche Möglichkeit für Sie die meisten Vorteile bietet. Rufen Sie uns an: 040/513248090