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Kurz erklärt: Erweiterte Bauträger-Haftpflichtversicherung

von | 10. Mrz. 2022

Bauprojekte aus einer Hand zu erstellen ist wirtschaftlich oft sinnvoll. Für den Versicherungsschutz ist dafür jedoch eine spezielle Lösung notwendig. Denn die üblichen Absicherungen wie die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung versagen dort, wo Bau- und Planungsleistungen von ein- und derselben Unternehmensgruppe erbracht werden. Objektschäden, die aus eigenen Architekten- oder Ingenieurleistungen resultieren, sind damit nicht abgesichert.

Um diese Lücke zu schließen, bietet der Versicherungsmarkt die sogenannte erweiterte Bauträger-Haftpflichtversicherung an. Sie ist auf die komplexen Anforderungen als Bauträger, Generalübernehmer oder Generalunternehmer angepasst und sichert deren typische Risiken umfassend ab.

Welche Risiken sind versichert?

Die erweiterte Bauträgerhaftpflicht-Versicherung ist für speziell für Unternehmen konzipiert, die selbst oder über personell/finanziell verbundene Firmen auch Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringen.

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, unter anderem:

  • Schäden am Objekt
  • eigene Architekten- oder Ingenieurleistungen
  • Schäden aus der Verletzung von Urheber- oder Datenrechtsverletzungen
  • Unbegrenzte Nachhaftung

Als versichert gelten auch Schäden am Objekt durch fehlerhafte eigene Architekten- oder Ingenieurleistungen (z.B. Ausführungsplanung, Bauleitung etc.). Ob die Planungsleistungen durch den Inhaber selbst, dessen Angestellten oder andere Personen erbracht werden, die mit dem Bauträger in irgendeiner Weise verbunden sind, ist dabei unerheblich. Versicherungsschutz besteht bereits während der Bauzeit (frühestens jedoch ab Kaufvertragsdatum).

Wer braucht eine erweiterte Bauträger-Haftpflichtversicherung?

Die erweiterte Bauträger-Haftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz für die Tätigkeit als

  • Bauträger
  • gewerblicher Baubetreuer
  • Generalübernehmer
  • Generalunternehmer

Für sie ist eine einfache Betriebshaftpflichtversicherung nicht ausreichend. Diese greift insbesondere bei Unfällen auf der Baustelle: Werden Personen verletzt oder entsteht Dritten ein Sachschaden, zahlt der Versicherer die berechtigten Ansprüche. Unberechtigte Ansprüche wehrt er für den Bauträger ab und bietet damit auch passiven Rechtsschutz.

Nicht versichert sind damit jedoch eigene Architektur- und Ingenieurleistungen – und hier können Schäden äußerst teuer werden. Gerade Spätschäden stellen für Bauträger und Generalübernehmer ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Sind Planungsfehler sie Ursache, ist erweiterter Versicherungsschutz notwendig.

Auch die klassische Berufshaftpflichtversicherung hilft hier nicht weiter: Diese bietet keinen Schutz, wenn Planer für ein eigenes gewerbliches Unternehmen tätig werden. Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn es sich bei den Planern um ein Tochterunternehmen oder um Angehörige des Bauträgers bzw. Generalunternehmers handelt. Besteht eine wirtschaftliche oder personelle Verbindung, ist eine erweiterte Bauträger-Haftpflichtversicherung notwendig.

Als Experte für die Bau- und Planungsbranche kann Ihnen ASEKURADO passgenauen Versicherungsschutz zu optimalen Konditionen vermitteln. Senden Sie uns gern eine Anfrage oder rufen Sie uns an.

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